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   OVG Sachsen-Anhalt, 06.09.2021 - 1 M 58/21   

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https://dejure.org/2021,36849
OVG Sachsen-Anhalt, 06.09.2021 - 1 M 58/21 (https://dejure.org/2021,36849)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 06.09.2021 - 1 M 58/21 (https://dejure.org/2021,36849)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 06. September 2021 - 1 M 58/21 (https://dejure.org/2021,36849)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Rechtsprechungsdatenbank Sachsen-Anhalt

    Art 19 Abs 4 GG, Art 33 Abs 2 GG, § 123 Abs 1 VwGO
    Stellenbesetzung trotz ursprünglichen Freihaltens durch den Dienstherrn; effektiver Rechtsschutz des übergangenen Bewerbers

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Beamte; Besetzungsverfahren; Fortführung; Abbruch; Bewerbungsverfahrensanspruch; Kein Rechtsschutz nach § 123 VwGO , wenn eine Planstelle mit einem Dritten rechtswidrig besetzt wurde, die im Rahmen eines Eilverfahrens um Fortführung eines Stellenbesetzungsverfahrens seitens ...

  • rechtsportal.de

    Rechtswidrige Besetzung einer Planstelle mit einem Dritten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerwG, 04.11.2010 - 2 C 16.09

    Amt im statusrechtlichen Sinne; Ernennung; Beförderung; Bewerberauswahl;

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 06.09.2021 - 1 M 58/21
    Eine andere Möglichkeit zur Durchsetzung seines Bewerbungsverfahrensanspruches besteht nicht ( so ausdrücklich: BVerwG, Urteil vom 4. November 2010 - 2 C 16.09 -, juris Rn. 36 f., 39 ).
  • BVerwG, 22.11.2012 - 2 VR 5.12

    Bewerbungsverfahrensanspruch; Rechtsschutzverhinderung; Ämterstabilität;

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 06.09.2021 - 1 M 58/21
    Eine solche Verhinderung effektiven Rechtsschutzes durch den Dienstherrn hat zur Folge, dass die grundrechtswidrig vorgenommene Ernennung nicht nach dem Grundsatz der Ämterstabilität rechtsbeständig ist ( vgl.: BVerwG, Beschluss vom 22. November 2012 - 2 VR 5.12 -, juris Rn. 17 [m. w. N.] ).
  • BVerwG, 03.12.2014 - 2 A 3.13

    Abbruch; Aufgabenbereich; Ausschreibung; Auswahlverfahren;

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 06.09.2021 - 1 M 58/21
    Dementsprechend ist der Bewerbungsverfahrensanspruch auf ein konkretes Stellenbesetzungsverfahren gerichtet ( siehe: BVerwG, Urteil vom 3. Dezember 2014 - 2 A 3.13 -, juris Rn. 16 [m. w. N.]; OVG LSA, Beschluss vom 4. Juli 2017 - 1 M 70/17 -, juris Rn. 6 ).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 05.01.2007 - 1 M 1/07

    Teilzeitbeschäftigung aus familiären Gründen

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 06.09.2021 - 1 M 58/21
    Überwiegende Aussichten in der Hauptsache bestehen hingegen nur dann, wenn der geltend gemachte Anspruch mit größter Wahrscheinlichkeit begründet ist und aller Voraussicht nach auch im Hauptsacheverfahren bestätigt werden wird ( vgl. OVG LSA, Beschluss vom 5. Januar 2007 - 1 M 1/07 -, juris [m. w. N.] ).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 04.07.2017 - 1 M 70/17

    Anordnungsgrund und -anspruch bei auf Fortführung eines

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 06.09.2021 - 1 M 58/21
    Dementsprechend ist der Bewerbungsverfahrensanspruch auf ein konkretes Stellenbesetzungsverfahren gerichtet ( siehe: BVerwG, Urteil vom 3. Dezember 2014 - 2 A 3.13 -, juris Rn. 16 [m. w. N.]; OVG LSA, Beschluss vom 4. Juli 2017 - 1 M 70/17 -, juris Rn. 6 ).
  • BVerwG, 15.08.2017 - 4 BN 32.16

    Gerichtliche Anforderung von Akten; unvollständige Behördenakte

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 06.09.2021 - 1 M 58/21
    auferlegt, so dass § 99 Abs. 1 Satz 1 VwGO im gegebenen Fall schon nicht zum Tragen kommt ( vgl.: BVerwG, Beschluss vom 15. August 2017 - 4 BN 32.16 -, juris Rn. 18 [m. w. N.]; Kopp/Schenke, VwGO, 24. Auflage, § 99 Rn. 5 [m. w. N.] ), sondern hat ausweislich der der Beschwerdebegründungsschrift beigefügten Verfügung vom 10. Juni 2021 alternativ die Vorlage einer eidesstattlichen Versicherung eröffnet.
  • OVG Sachsen-Anhalt, 22.06.2020 - 1 M 77/20

    Fortführung eines Stellenbesetzungsverfahrens; formell fehlerhafter Abbruch, wenn

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 06.09.2021 - 1 M 58/21
    Anders als die Beschwerde annimmt, kommt es dabei nicht darauf an, ob das Eilverfahren nach § 123 Abs. 1 VwGO unmittelbar auf eine erneute Auswahlentscheidung oder lediglich mittelbar auf eine solche gerichtet ist, weil das vormalige Stellenbesetzungsverfahren - wie hier begehrt - überhaupt fortgeführt werden soll, weil beides gleichermaßen auf die Durchsetzung des weiter bestehenden Bewerbungsverfahrensanspruches gerichtet ist ( vgl. hierzu: OVG LSA, Beschluss vom 22. Juni 2020 - 1 M 77/20 -, juris Rn. 6 [m. w. N.] ) und mit der erfolgten Ernennung eines anderen Beamten auf der diesbezüglichen Planstelle das Verhinderungs- und Sicherungsziel des § 123 Abs. 1 VwGO nicht mehr erreicht werden kann.
  • OVG Sachsen-Anhalt, 21.05.2021 - 1 M 33/21

    Verspäteter einstweiliger Rechtsschutz gemäß § 123 Abs. 1 VwGO gegen Abbruch

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 06.09.2021 - 1 M 58/21
    Die Entscheidung über die Festsetzung der Höhe des Streitwertes für das Beschwerdeverfahren beruht auf § 53 Abs. 2 Nr. 1 GKG i. V. m. §§ 47, 52 Abs. 6 Satz 1 Nr. 1, Satz 2 bis 4 GKG ( vgl.: OVG LSA, Beschluss vom 21. Mai 2021 - 1 M 33/21 -, juris Rn. 13 [m. w. N.] ).
  • OVG Bremen, 05.12.2023 - 2 B 134/23
    Richtiger Rechtsbehelf wäre dann vielmehr die auf Aufhebung der Ernennungen gerichtete Anfechtungsklage (BVerwG, Urt. v. 04.11.2010 - 2 C 16/09, juris Rn. 36 ff.; Beschl. v. 22.11.2012 - 2 VR 5.12, juris Rn. 17; OVG LSA, Beschl. v. 06.09.2021 - 1 M 58/21, juris Rn. 4).
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